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   OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17   

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OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17 (https://dejure.org/2017,30271)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2017 - 12 ME 81/17 (https://dejure.org/2017,30271)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2017 - 12 ME 81/17 (https://dejure.org/2017,30271)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Die erheblichen Beeinträchtigungen müssen also "offensichtlich" ausgeschlossen sein, und zwar bereits im Zeitpunkt der Vorprüfung und nicht erst im späteren Stadium der Genehmigungserteilung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.10.2016 - 7 KS 3/13 -, juris, Rn. 75).

    Dies schließt eine Berücksichtigung von Nebenbestimmungen in der nachfolgenden Genehmigung nicht aus, setzt aber voraus, dass sie schon im Zeitpunkt der Feststellung nach § 3c UVPG a. F. hinreichend bestimmt und bewährt sind, d.h. ersichtlich ausreichen, um die Beeinträchtigung zu vermeiden, und schließlich eindeutig auch so vom Träger vorgesehen und gewollt sind (vgl. Schink, a. a. O., 609; Nds. OVG, Urt. v. 13.10.2016, a. a. O., Rn. 73).

    c) Dass nach § 4 Abs. 1b Satz 1 UmwRG im Klageverfahren eine Aufhebung der Genehmigung nur in Betracht kommt, wenn der in der mangelhaften UVP-Vorprüfung liegende Verfahrensfehler nicht behoben werden kann, steht der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, a. a. O., Rn. 64), ohne dass es noch auf die Frage ankäme, ob auch vorliegend eine solche Nachholung möglich ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.10.2016 , a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 187/17

    Eilverfahren wegen Genehmigungen für neun Windenergieanlagen in Haltern am See

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Dabei führt bereits die fehlerhafte Ermittlung der Auswirkungen auf ein einzelnes Schutzgut i. S. d. § 2 Abs. 1 UVPG zur Rechtswidrigkeit der Vorprüfung (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.6.2017 - 8 B 187/17 -, juris, Rn. 6 f.).

    Ist mit dem hier in Rede stehenden Betrieb von Windenergieanlagen auch aus Sicht der Behörde ein erhebliches Tötungsrisiko für einzelne Arten durch Kollision verbunden, so reicht es also zur Verneinung einer UVP-Pflicht nach § 3c UVPG a. F. nicht aus, zur Vermeidung allgemein auf die Möglichkeit von Abschaltzeiten zu verweisen; vielmehr müssen Art und Umfang der Abschaltung feststehen und "auf der sicheren Seite" liegen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.6.2017, a. a. O., juris, Rn. 18 f.: "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit").

    Hinsichtlich des erstgenannten Gesichtspunktes ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit dem Gebot der Rücksichtnahme, als dessen Bestandteil das Verbot einer von den Drehbewegungen der Rotoren von WEA ausgehenden "optisch bedrängenden Wirkung" auf bewohnte Nachbargrundstücke gilt (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 37, m. w. N.), jedenfalls nicht umfassend Bestandteil der UVP-Vorprüfung sein kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.6.2017, a. a. O., Rn. 27 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    cc) Ob für den Mäusebussard trotz Annahme eines Tötungsrisikos für einzelne Exemplare wegen der zugleich angenommenen fehlenden Relevanz des Verlustes einzelner Exemplare für die Gesamtpopulation eine erhebliche nachteilige Umweltauswirkung i. S. d. § 3c UVPG a. F. zu Recht verneint worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 19.12.2016 - 12 ME 85/16 -, juris, Rn. 36) bzw. ob die von den Antragstellern insoweit zusätzlich angegriffene Annahme zur Entwicklung der Gesamtpopulation dieser Art rechtmäßig ist, kann deshalb offen bleiben.

    Sollte sich ihr Vorbringen gegen die Heranziehung der letztgenannten DIN-Vorschrift richten, so wäre es unsubstantiiert und griffe in der Sache nicht durch (vgl. Senatsbeschl. v. 19.12.2016, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Vielmehr hätten die entsprechenden Belange für die Schutzgüter "Wasser" und "Boden" in die einheitliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG für den Windpark einbezogen werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017 - 1 Bs 14/17 -, juris, Rn. 45 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 -, juris, Rn. 24 ff.).

    c) Dass nach § 4 Abs. 1b Satz 1 UmwRG im Klageverfahren eine Aufhebung der Genehmigung nur in Betracht kommt, wenn der in der mangelhaften UVP-Vorprüfung liegende Verfahrensfehler nicht behoben werden kann, steht der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, a. a. O., Rn. 64), ohne dass es noch auf die Frage ankäme, ob auch vorliegend eine solche Nachholung möglich ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.10.2016 , a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Hinsichtlich des erstgenannten Gesichtspunktes ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit dem Gebot der Rücksichtnahme, als dessen Bestandteil das Verbot einer von den Drehbewegungen der Rotoren von WEA ausgehenden "optisch bedrängenden Wirkung" auf bewohnte Nachbargrundstücke gilt (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 37, m. w. N.), jedenfalls nicht umfassend Bestandteil der UVP-Vorprüfung sein kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.6.2017, a. a. O., Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Grundsätzlich ist ein Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts also auch ein Vorhaben im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.8.2016 - 7 A 1/15 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Nicht gefolgt werden kann dem Verwaltungsgericht jedoch in der Annahme, hinsichtlich des Schutzes von Fledermäusen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017 - 8 A 870/15 -, juris) sowie des Seeadlers seien insoweit keine beachtlichen Fehler festzustellen, insbesondere seien hinreichende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vorgesehen worden.
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Ist eine Genehmigungsentscheidung aufgrund einer im vorbezeichneten Umfang fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden, so ist die Genehmigung auf Antrag eines (antrags- bzw. klagebefugten) Dritten nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 UmwRG allein wegen dieses Verfahrensfehlers aufzuheben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Antragsteller davon unmittelbar selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15/13 -, Rn. 23, und v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 -, Rn. 41, jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14

    Dokumentation; Nachvollziehbarkeit; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Entsprechendes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 UVPG, wenn eine nach § 3c UVPG a. F. (vgl. § 74 UVPG) durchgeführte Vorprüfung nicht dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. (= § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG) genügt, d.h. nicht entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG a. F. durchgeführt worden und das Ergebnis nicht nachvollziehbar ist; nach § 3c Satz 6 UVPG a. F. sind dabei die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris, Rn. 48 f. sowie dazu BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017 - 7 B 1/17 -).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 7 B 1.17

    Pflicht zur Dokumentation einer UVP-Vorprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17
    Entsprechendes gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 UVPG, wenn eine nach § 3c UVPG a. F. (vgl. § 74 UVPG) durchgeführte Vorprüfung nicht dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. (= § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG) genügt, d.h. nicht entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG a. F. durchgeführt worden und das Ergebnis nicht nachvollziehbar ist; nach § 3c Satz 6 UVPG a. F. sind dabei die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris, Rn. 48 f. sowie dazu BVerwG, Beschl. v. 13.7.2017 - 7 B 1/17 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Dieser Ausschluss müsse jedoch bereits im Zeitpunkt der Vorprüfung und nicht erst im späteren Stadium der Genehmigungserteilung vorliegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, juris, Rn. 25).

    Jedenfalls seien im o. a. Zeitpunkt, als die Vorprüfung abgeschlossen worden sei, die angeordneten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in ihrem Umfang nicht - wie erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 - juris, Rn. 25) - von der Beigeladenen als Trägerin des Vorhabens vorgesehen und gewollt gewesen.

    Die Nebenbestimmungen müssten bestimmt und bewährt sein, also ersichtlich ausreichen, um die Beeinträchtigung zu vermeiden (Nds. OVG, Beschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 - juris, Rn. 25).

    b) Dem Antragsgegner kann auch nicht in der (unter II. seiner Beschwerdebegründung formulierten) Kritik an dem o. a. konkretisierten Obersatz des Verwaltungsgerichts gefolgt werden, wonach allein die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der "Vorprüfung" zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Vorhabengenehmigung führt (ebenso bereits Senatsbeschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 793/18

    Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) dürfen gebaut werden

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2017 - 12 ME 81/17 -, juris Rn. 25.
  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept;

    Dabei führt bereits die fehlerhafte Ermittlung der Auswirkungen auf ein einzelnes Schutzgut i.S.d. § 2 Abs. 1 UVPG zur Rechtswidrigkeit der Vorprüfung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 2017 - 12 ME 81/17 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    Mit diesen normativen Vorgaben ist es daher unvereinbar, in die Vorprüfung nur die Schutzgüter einzubeziehen, die durch den Regelungsgegenstand der jeweiligen Einzelgenehmigung betroffen sind, und im Übrigen auf eine gesonderte bzw. zu ergänzende Prüfung in den parallel durchgeführten sonstigen Zulassungsverfahren zu verweisen, also etwa bei einer zusätzlich zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis die wasserrechtlichen Belange, die im dem gesonderten Genehmigungsverfahren inhaltlich zu würdigen sind, von der (einheitlichen) Vorprüfung auszunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, Bl. 10 f.).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 28 L 824/18
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2017 - 12 ME 81/17 -, juris Rn. 25.
  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 822/18
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2017 - 12 ME 81/17 -, juris Rn. 25.
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